Finanzierung durch Leasing - eine günstige Alternative? 

Sind Sie als Privatperson überrascht, wenn andere Menschen in ihrem Umkreis scheinbar ständig ein neues Auto fahren oder bei Hard- oder Software immer die aktuellsten Versionen besitzen? Und Sie fragen sich, warum Sie dazu nicht im Stande sind, sich derartiges zu leisten? Dann wäre Leasing eine geeignete Methode, um diesen Zielen näher zu kommen. Gleiches gilt für Gewerbetreibende und Selbständige, die sich für ihr Unternehmen hochwertige Produkte anschaffen wollen und diese Ausgaben gleichzeitig steuerlich geltend machen können.

Wir wollen Ihnen in dem folgenden Ratgeber zeigen, was Leasingverträge beinhalten, und Ihnen die unterschiedlichen Arten des Leasings vorstellen damit Sie sich entschieden können, unter welchen Umständen sich Leasing für Sie lohnt. 

Leasingverträge

Leasing bedeutet in der Übersetzung nichts anderes als mieten. Man zahlt dabei für die Nutzung eines bestimmten Objektes. Derartige Leasingverträge gibt es seit 1970. Wenn sie sich ein Auto oder andere Dinge leasen möchten, bedeutet dies, dass sie dabei nur einen Mietvertrag eingehen, wobei sich der Leasinggeber verpflichtet, dem Leasingnehmer den Gegenstand zeitweilig gegen Geld zu überlassen. Der Leasingnehmer trägt dabei in den meisten Fällen die Haftung für eventuelle Schäden an dem Objekt. Nach Ende der vereinbarten Laufzeit geht das Leasingobjekt wieder in den Besitz des Leasinggebers über, welcher zu jeder Zeit auch der Eigentümer war.

Der Leasingvertrag kann über eine bestimmte oder unbestimmte Mietzeit festgelegt werden. Die Kündigung kann allerdings im Vertragszeitraum nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Meist endet Leasing durch Kündigung, Vertragsablauf oder Aufhebung.

Leasing-Raten sollten über dem vereinbarten Zeitraum unverändert bleiben, damit die Kosten überschaubar bleiben. Leasing rechnet sich nur, wenn der geleaste Gegenstand monatlich den kalkulierten Überschuss, sowie die Leasingrate erwirtschaftet. Die Laufzeit eines Leasingvertrages sollte deshalb nur zwischen 40-90 Prozent der Abschreibungsdauer liegen, beim Autoleasing sind das zwischen 29 und 64 Monaten. Nach der Vertragszeit besteht die Möglichkeit, Eigentümer des geleasten Gegenstands zu werden. Leasingnehmer sind bei einem Restwert-Leasing verpflichtet, den vereinbarten Restwert zu garantieren, ist dies nicht der Fall, muss man den Betrag ausgleichen.

Verschiedene Leasingfirmen setzen eine Bankauskunft oder eine gute Bilanz für eine Vertragsunterzeichnung bei Unternehmen voraus. Bei Privatpersonen wird vorrangig eine Selbstauskunft und ein Schufanachweis benötigt.

Foto oben: © Maik Blume/FOTOLIA

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