Wie bereitet man sich auf eine erste Schuldnerberatung vor?
Den Beratungsstellen wird das Helfen erleichtert, wenn vor dem ersten Gespräch die finanzielle Situation im Haushalt klar ist. Die Wartezeit bis zum ersten Gespräch können Sie daher effektiv nutzen. Erstellen Sie eine Liste über alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben Ihrerseits. Beschaffen Sie sich außerdem eine aktuelle und möglichst vollständige Schuldenliste. Weiterhin sollten dem Berater alle erforderlichen Unterlagen wie Lohnbescheinigungen, Pfändungsbescheide und Mahnungen zur Verfügung gestellt werden.
Unvollständige Unterlagen stellen dabei keine Hinderung dar. Die Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstellen erarbeiten auch mit Ihnen gemeinsam, welche Informationen noch benötigt werden und wie die Unterlagen beschafft werden können. Liegen dann alle Belege übersichtlich geordnet vor und sind die Forderungen berechtigt, können realistische Rückzahlungsmöglichkeiten mit den Gläubigern ausgehandelt werden.
Was sollte man vor einer Schuldnerberatung beachten?
Vereinbaren Sie keine neuen Umschuldungen, Ratenzahlungen oder Kreditaufnahmen und unterschreiben Sie auch keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse. Zudem sollten eingehende Mahn- und Vollstreckungsbescheide genau auf ihre Berechtigung geprüft und gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen beim Amtsgericht Widerspruch gegen den Bescheid einlegt werden.
Wer wegen seiner Schulden kein Girokonto mehr besitzt, kann ein Konto auf Guthabenbasis beantragen. Dieses Konto kann nicht überzogen werden. Bei einer Kontopfändung sind die Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Erziehungsgeld) bis zum siebten Tag nach Eingang auf dem Konto geschützt. Das Geldinstitut muss in diesem Zeitraum den gesamten Betrag auszahlen. Forderungen über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur vollständigen Offenlegung der Vermögensverhältnisse sollten unbedingt wahrgenommen werden, weil sonst eine Erzwingungshaft drohen kann.
Wie läuft solch eine Schuldnerberatung ab?
Die Berater helfen den Betroffenen zunächst, sich einen Überblick über ihre tatsächliche finanzielle Situation zu verschaffen. Es wird zunächst geprüft, ob bereits alle gesetzlichen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss für die Kinder) ausgeschöpft sind und ob die Forderungen von Gläubigern rechtens sind.
Falls eine Sittenwidrigkeit der Kreditverträge vorliegt, können gegen die Gläubiger rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Ziel ist es, für die Hilfesuchenden ein Lebenskonzept zu entwickeln, mit dem die Probleme der Verschuldung angepackt und bewältigt werden. Dazu sprechen die Mitarbeiter beispielsweise bei Kreditinstituten und Inkassofirmen vor.
Wo gibt es Schuldnerberatungsstellen?
Bundesweit gibt es in ca. 1.100 Schuldnerberatungsstellen Unterstützung und Hilfe für Menschen und Familien mit finanziellen Schwierigkeiten. Träger sind der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Sozialämter und die Verbraucherberatungsstellen in Gemeinden, Städten und Landkreisen.
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