Weitere Hinweise zu Schuldnerberatungsstellen und zum Insolvenzverfahren
Auch im Internet gibt es zahlreiche Seiten, die sich mit dem Thema Schuldenberatung auseinandersetzen und mögliche Anlaufstellen benennen. Erste Tipps und Hinweise erhalten sie auf der Seite www.schulden-infos.de und eine umfangreiche Linksammlung zur Schuldenberatung unter www.schulden-online.de.
Aktuelle Informationen, Chats und Adressen der Schuldnerberatungsstellen in Deutschland finden Sie unter www.forum-schuldnerberatung.de. Diese Homepage ist eine Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Auf der Seite www.bag-schuldnerberatung.de/adres3.htm können Sie gezielt, durch die Eingabe der Postleitzahl, nach einer Schuldnerberatungsstelle an Ihrem Wohnort suchen. Von dort werden Sie dann automatisch auf deren Homepage weitergeleitet. Neben allgemeinen Informationen zum Schuldenproblem erfahren Sie hier, wie Sie sich auf den Besuch bei einer Beratungsstelle vorbereiten müssen, um Zeit zu sparen.
Eine kostenlose Broschüre zum Thema: "Restschuldbefreiung - eine Chance für redliche Schuldner", mit einem Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren ist unter www.bmj.bund.de/media/archive/336.pdf erhältlich bzw. kann beim Bundesministerium der Justiz bestellt werden. Weitere Informationen, Hinweise, Tipps und Ratgeber finden sie im Internet auf den Seiten www.insolvenzrechtonline.de/ und www.insolvenzrecht.de/.
Fazit: Schuldnerberatungsstellen helfen
Schulden sind in unserer heutigen Gesellschaft schnell gemacht, aber im Gegensatz dazu, ist es häufig schwer diese auch wieder loszuwerden. Das führt häufig in einen Kreislauf, aus dem man nicht mehr so schnell herauskommt. Viele Bundesbürger müssen oft hilflos und verzweifelt zusehen, wie der Schuldenberg wächst, ohne dass sie allein etwas dagegen unternehmen können. Doch genau hier fängt der Tätigkeitsbereich der Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstellen an. Schuldnerberatungsstellen helfen und unterstützen Betroffene beim Versuch der Entschuldung und das Leben zukünftig ohne Schulden weiterzuführen.
Zusätzlich, zur Hilfe durch Schuldnerberatungsstellen, ermöglicht das seit 1999 geltende Verbraucherinsolvenzrecht überschuldeten Privatpersonen, nach Erteilung der Restschuldbefreiung wieder mit schwarzen Zahlen zu haushalten. Das ist zwar ein langwieriges und nicht ganz einfaches Verfahren, doch bietet es eine reale Hoffnung und Möglichkeit auf einen Neuanfang.
(Stand Dezember 2004)
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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