Vorvertragliche Informationspflichten
Die Verbraucherkreditrichtlinie verbessert auch die vorvertraglichen Informationspflichten der Kreditgeber. Sie müssen den Kreditkunden bereits vor Vertragsschluss eine Reihe von Informationen übersichtlich zur Verfügung stellen. Hierfür wurden eigens Mustervordrucke eingeführt, die jede Bank verwenden kann.
Auf den Musterblättern müssen der Nettodarlehensbetrag und der Gesamtbetrag des Kredits, der Sollzins und der effektive Jahreszinssatz, die Vertragslaufzeit und die Auszahlbedingungen vermerkt sein. Darüber hinaus muss auch auf das 14-tägige Widerrufsrecht hingewiesen werden. Der Kreditnehmer muss nun auch über die Folgen ausbleibender Zahlungen informiert werden. Dazu muss das Musterblatt einen entsprechenden Warnhinweis enthalten.
Repräsentatives Rechenbeispiel
Das Musterblatt zu den vorvertraglichen Informationen muss auch einen Hinweis darauf enthalten, dass dem Kreditnehmer ein kostenfreier Vertragsentwurf zusteht. Darüber hinaus muss dem Kunden erneut anhand eines repräsentativen Rechenbeispiels der Kredit und seine Kosten erläutert werden. Dieses Beispiel darf allerdings nicht mit dem aus der Kreditwerbung identisch sein.
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