Ist Ihr Eigenheim ein Energiefresser oder liegt es im grünen Bereich? Darüber gibt der Energieausweis Auskunft. Grundlage ist die Energieeinsparverdordnung (EnEV 2007). Wer ein Haus kaufen will, kann sich vom Vorbesitzer den Energieausweis für die Immobilie zeigen lassen.
Achtung: Wenn Sie ein Haus kaufen wollen, müssen Sie selbst nach dem Energieausweis fragen. Der Verkäufer muss ihn nicht unaufgefordert vorlegen. Seit dem 1. Juli 2008 fallen aber auch Gebäude unter die Ausweispflicht, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind. Seit Jahresbeginn 2009 brauchen auch Hausbesitzer einen Energieausweis, die ihr Haus erst 1966 fertig gestellt haben.
Wer den Energieausweis nicht vorlegen kann, riskiert Bußgelder. Eine Kontrolle gibt es zwar nicht, aber wer ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, muss den Energieausweis vorlegen können. Ausnahme: Für denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche braucht man auch weiterhin keinen Energieausweis.
Die zwei Arten des Ausweises
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat einen standardisierten Ausweis geschaffen, den es in zwei Ausführungen gibt. Man unterscheidet den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Besitzer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen müssen einen bedarfsbasierten Energieausweis vorlegen können, wenn sie den Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. November 1977 gestellt haben.
Einen verbrauchsbasierten Energieausweis dürfen diese Hausbesitzer nur dann vorlegen, wenn das Gebäude mindestens die Vorschriften der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Alle anderen Hausbesitzer dürfen einen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen. Einfach ist die Sache für Bauherren: Sie brauchen ohnehin des bedarfsorientierten Energieausweis. Der Energieausweis gilt 10 Jahre lang.
Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den jährlichen Gesamtbedarf eines Gebäudes an Primärenergie an. Dabei zählt nicht nur die Energie, die man braucht, um das Gebäude zu heizen oder zu kühlen, beziehungsweise Warmwasser zu bereiten. Auch die Gewinnung und Verteilung der Energie geht in die Berechnung ein. Das bedeutet, dass der Energiebedarf eines Hauses besser wird, je mehr sein Besitzer in alternative Energien investiert, in Energie aus Sonne, Erdwärme und Biomasse.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt die Energiemenge an, die seine Bewohner in den vergangenen drei Jahren zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verbraucht haben. Dabei sind Phasen von Leerstand angemessen zu berücksichtigen, heißt es in den Bestimmungen. Der Nachteil des verbrauchsorientierten Energieausweises: Er hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab. Heizen frostfeste Bewohner auch in kalten Wintern wenig, dann fällt die Energiebilanz freundlicher aus als sie eigentlich ist.
Beide Varianten des Energieausweises müssen Angaben über Modernisierungsempfehlungen enthalten. Woher bekommt man den Energieausweis? Ausstellungsberechtigt sind zunächst diplomierte Architekten, Ingenieure und Bauingenieure sowie Gebäudetechniker mit Hochschulabschluss.
Weiterhin dürfen Handwerksmeister einen Energieausweis ausstellen und auch Handwerker ohne Meistertitel, wenn sie über die erforderliche Zulassung verfügen. Als Aussteller kommen schließlich staatlich geprüfte Techniker aus dem Bauwesen in Frage, wenn sie nachweisen können, dass sie durch Aus- bzw. Fortbildung oder durch Berufserfahrung Kenntnisse im energiesparenden Bauen verfügen. Der Aussteller haftet für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis.
Hat der Hausbesitzer die Angaben selbst erhoben, muss sich der Aussteller davon überzeugen, dass alle Angaben plausibel sind. Beim Preis gibt es keine verbindlichen Richtlinien. Der Aussteller berechnet den Preis nach seinem Arbeitsaufwand. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet im Internet eine Datenbank mit Experten an.
Wozu dient der Energieausweis?
Der Energieausweis für ein Gebäude kann vom Käufer verlangt werden. Damit erhält er Informationen über den Energieverbrauch des Hauses. Hat der bisherige Besitzer in energiesparende Maßnahmen investiert, wird er nun mit einem höheren Wert seines Hauses belohnt.