Das Wohngeld 

Das Wohngeld

Nicht jeder hat die finanziellen Mittel, um sich eine ausreichend große Wohnung zu leisten. In dieser Situation kann ein Mietzuschuss vom Staat helfen: Das Wohngeld.

Das Wohngeld soll einkommensschwachen Menschen bei ihren Wohnkosten helfen. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer verstanden. Das Wohngeld ist steuerfrei und ist kein Darlehen, muss also nicht zurückgezahlt werden.

Wichtig: Vermögen und Erspartes spielen bei der Berechnung erstmal keine Rolle. Vermutet das Amt allerdings eine "missbräuchliche Inanspruchnahme", kann es eine Prüfung in die Wege leiten. Diese kann dann zu einer Ablehnung des Antrags führen.

Wer erhält Wohngeld?

Den Mietzuschuss bekommen in der Regel Personen, die ihre Miete nicht alleine tragen können und einen Wohngeldantrag stellen. Kein Wohngeld erhalten Bezieher von Sozialleistungen, wenn der Lebensunterhalt schon mit eingerechnet ist. Dazu gehören zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.

Wie kann ich Wohngeld beantragen?

Wer wohngeldberechtigt ist, kann dieses bei der Wohngeldstelle beantragen. Diese ist häufig bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu finden. Die benötigten Anträge sind dort, aber auch im Internet erhältlich. Zusätzlich zum Antrag werden Bescheinigungen zu Mietverhältnis, Nebenkosten, eventuellen Unterhaltszahlungen, Arbeitsverhältnis und sämtlichen Einkommen benötigt. Sobald sich die finanzielle Situation ändert, muss dieses der Wohngeldstelle mitgeteilt werden.

Wichtig: Das Wohngeld wird in der Regel nur für ein Jahr bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Wieviel Wohngeld bekomme ich?

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem gesamten Einkommen und der zu zahlenden Miete. Entsprechende Tabellen gibt es beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Beispiel: Bei vier Haushaltsmitgliedern, einem Gesamteinkommen von 1000 Euro und einer monatlichen Miete von 500 Euro beträgt das Wohngeld 253 Euro.

Was ist beim Einkommen zu beachten?

Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Familienmitglieder, welches dann durch zwölf geteilt wird. Anhand der Tabelle kann dann der zugehörige Mietzuschuss berechnet werden. Zu dem Einkommen gehören zum Beispiel folgende Einkünfte:

  • Gehalt/Ausbildungsvergütung
  • Gewinne aus selbstständiger Arbeit
  • Renten
  • Unterhaltszahlungen
  • Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld
  • Zinsen

Fazit

Das Wohngeld bietet sich für Personen an, die am Existenzminimum leben und noch keine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen oder können. Allerdings müssen dem Amt alle Änderungen der finanziellen Situation sofort mitgeteilt werden. Insofern ist der bürokratische Auwand geringer, wenn die Höhe des Einkommens und Mietkosten relativ stabil bleiben.

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