Die Darlehensphase des Bausparens
Die Differenz aus zugeteilter Bausparsumme und angespartem Guthaben bildet das Bauspardarlehen. Wird dieses ausgezahlt, beginnt die Darlehensphase. Sie zahlen von nun an das Bauspardarlehen mittels einer monatliche Annuität zurück. Diese besteht aus Tilgungs- und Zinsanteil (ab 2,10 Prozent p.a.) und bleibt über die verbleibende Vertragslaufzeit konstant.
Das Bauspardarlehen ist also vergleichbar mit einem Hypothekenkredit. Nur werden schon zu Vertragsbeginn die Höhe der Darlehenszinsen und der monatlichen Tilgungsraten bis zur vollständigen Rückzahlung garantiert - und das, im Gegensatz zu einem Hypothekendarlehen, für die gesamte Dauer des Bausparvertrages.
Zusätzlich zu der monatlichen Annuität bieten einige Bausparkassen die Möglichkeit der Sondertilgung an. Diese einmaligen Tilgungszahlungen können die Restlaufzeit Ihres Bausparvertrages wesentlich verkürzen und so zu geringeren Zinsaufwendungen beitragen. Haben Sie schließlich Ihr Bauspardarlehen vollständig getilgt, endet der Bausparvertrag.
Staatliche Förderung
Die staatlichen Förderungsmöglichkeiten sind neben der attraktiven Guthabens- und sicheren Darlehensverzinsung ein weiterer Aspekt für den ungebrochenen Zuspruch den das Bausparen erfährt.
Zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bis zu einer Summe von 470 Euro (Verheiratete 940 Euro) jährlich auf Ihr Bausparkonto ein, fördert der Staat dies mit 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Im Maximalfall bekommen Sie so bis zu 592 Euro geschenkt.
Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat eigene Sparzahlungen auf das Bausparkonto bis zu einer Höhe von 512 Euro (Verheiratete 1024 Euro) jährlich mit 8,8 Prozent. Im Maximalfall können Sie hierbei bis zu 630 Euro erhalten.
Haben Sie die gesetzliche Bindungsfrist von sieben Jahren eingehalten, können Sie insgesamt über 1200 Euro Förderung vom Staat erhalten.
Vorraussetzung ist, dass Sie mindestens 16 Jahre alt sind, die jährlichen Sparzahlungen mindestens 50 Euro betragen und Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Welcher Förderungsanspruch besteht, können Sie anhand der folgenden Tabelle ablesen:
Staatliche Bausparförderung | Wohnungsbauprämie für eigene Sparleistungen (WoP) | Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (vL) |
Maximal begünstigter Betrag | 512 Euro / 1.024 Euro pro Jahr* | 470 Euro pro Jahr** |
Fördersatz | 9 Prozent p.a. (46,08 Euro / 92,16 Euro pro Jahr*) | 8,8 Prozent p.a. (41,36 Euro pro Jahr**) |
Maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen im Sparjahr | 25.600 Euro / 51.200 Euro pro Jahr* | 17.900 Euro / 35.800 Euro pro Jahr* |
* alleinstehend / verheiratet
** je Arbeitnehmer
Am Ende der maximalen Förderungszeit von sieben Jahren werden die staatlichen Prämien auf dem Bausparkonto gutgeschrieben. Findet die Zuteilung schon vorher statt, so bekommen Sie die Prämien entsprechend der bisherigen Spardauer. Allerdings auch nur wenn Sie die Bausparsumme für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden.