Was muss man bei Vertragsabschluss beachten?
Im Grunde erfüllt jeder Bausparvertrag die Anforderungen für eine Riester-Zertifizierung. Deshalb bieten die meisten Bausparkassen ihre Bausparverträge einfach parallel mit Riester-Förderung an. Aber nicht jeder Bausparvertrag eignet sich für Wohn-Riester.
Verträge mit kurzer Laufzeit und hohen Anspar- und Tilgungsraten eignen sich vor allem für Modernisierung bestehender Immobilien. Dafür dürfen Riester-Sparer ihr Geld ohnehin nicht verwenden.
Riester-Bauherren sollten Verträge wählen, die lange Laufzeiten und mithin niedrige Raten vorsehen. Außerdem sollten sie Verträge meiden, die eine hohe Guthabenverzinsung aufweisen. Eine hohe Guthabenverzinsung bedeutet nämlich, dass in der Tilgungsphase die Zinsen ebenfalls hoch sind.
Rechenmodelle sollten möglichst alle Wechselfälle eines Menschenlebens berücksichtigen: Funktioniert der Vertrag auch, wenn eines der Kinder eigenes Geld verdient und bei der Riester-Förderung nicht mehr berücksichtigt wird?
Andererseits darf sich eine Familie doppelt freuen, wenn noch ein Kind kommt. Schließlich zahlt Vater Staat für jedes ab 2008 geborene Kind noch einmal jährlich 300 Euro als Zulage. Deshalb sollten sich Riester-Sparer vergewissern, dass sie die Laufzeit des Vertrages auch durch Sonderzahlungen verkürzen können.
Wie bei allen Formen von Geldanlagen und Versicherungen sollten sich Wohn-Riesterer nach den Gebühren erkundigen. Eine Abschlussgebühr berechnen alle Anbieter. Sie liegt zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Doch bei einigen Anbietern gibt es auch danach Gebühren für die Kontoführung.
Nicht immer stehen diese Gebühren leicht sichtbar in den Prospekten oder im Internet. Interessenten sollten sich hartnäckig erkundigen, welche Gebühren ein Anbieter berechnet.
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