Das Aus: Totalschaden
Der Leasingvertrag wird auch gekündigt, wenn das geleaste Fahrzeug einen Totalschaden erleidet.
Jeder Vertragspartner kann nach einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs den Vertrag zum Ende des Monats kündigen. Betragen Reparaturkosten nach einem Unfall mindestens 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, kann der Kunde sogar innerhalb von drei Wochen aus dem Vertrag aussteigen.
Bei einem Totalschaden muss der Leasingnehmer allerdings den vollen Kaufpreis plus Zinsen zahlen. Allerdings bekommt man von der Versicherung auch den Listenpreis des Wagens, weswegen eine Vollkasko-Versicherung durch den Leasingnehmer obligatorisch ist. Ohne Versicherung kann man auf keinen Fall einen Leasingvertrag abschließen.
Wichtig:
Wegen höherer Kosten für die Vollkaskoversicherung sollte deswegen auch auf jeden Fall in die Betrachtung einbezogen werden, ob sich Leasing wirklich lohnt.
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