Voraussetzungen |
Voraussetzungen der Genossenschaft:
- Die Genossenschaft muss nach dem 1. Januar 1995 gegründet sein
- jedes Mitglied muss das Recht haben, eine Wohnung der Genossenschaft zu kaufen
Voraussetzungen der Anleger:
- ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Einkommen der letzten beiden Jahre unter 81.807 Euro / bei Verheirateten unter 163.614 Euro. Pro Kind erhöht sich der Betrag um 30.678 Euro.
- Kinderzulage: Kinderfreibetrag auf Lohnsteuerkarte bzw. Kindergeldnachweis