Der "Deutsche Sparkassen- und Giroverband" (DSGV) hat jetzt einen Ombudsmann, der bei Beschwerden von Kunden der Sparkassen außergerichtlich schlichten soll. Wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer April-Ausgabe berichtet, übernimmt der ehemalige Präsident des obersten bayerischen Landesgerichts, Peter Gummer, ab sofort diese Aufgabe.
Derzeit können sich nur bayerische Sparkassenkunden an Gummer wenden, die übrigen Landesverbände verfügen über eigene Schlichtungsstellen. Ab Juli sollen auch die Berliner ihre Beschwerden an den neuen zentralen Schlichter richten. Beschwerden an andere Landesverbände soll Gummers Büro an die richtige Stelle weiterleiten.
Der Ombudsmann soll bei Streitigkeiten zwischen einer Sparkasse und einem Kunden außergerichtlich eine Einigung oder einen Ausgleich herbeiführen. Finanztest weist jedoch darauf hin, dass Entscheidungen des DSGV-Ombudsmanns für die Sparkasse nicht verbindlich ist. Darin unterscheidet er sich von seinen Kollegen bei den privaten Banken.
Zu erreichen ist der DSGV-Ombudsmann unter der Telefonnummer 0 30/ 2 02 25 15 10 sowie per E-Mail: kundenbeschwerdestelle@dsgv.de