Wechseln Banken ihren Kreditkartenanbieter, müssen sie ihre Kunden über deren Rechte informieren. Dies entschied das Langericht Frankfurt/Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Commerzbank (Az. 2-05 O 192/11).
Die Commerzbank hatte ihre Kunden im letzten Jahr vor vollendete Tatsachen gestellt. Alle VISA-Karten sollen gegen MasterCard-Kreditkarten ausgetauscht werden. Die Bank hatte von ihren Kunden keine Zustimmung gefordert. Auch auf ein mögliches Kündigungsrecht wurden die Kunden nicht hingewiesen. Das Landgericht sah darin ein Wettbewerbsverstoß.
Neue Kreditkarte mit neuen Konditionen
Der Wechsel des Anbieters ist nach Auffassung der Richter eine zustimmungspflichtige Vertragsänderung. Denn mit dem Wechsel der Kreditkarten können sich auch deren Akzeptanz und Einsatzbereich verändern. Bei Vertragsschluss habe man sich für einen Anbieter entschieden, den das Geldinstitut nicht einfach ändern darf. Kunden müssen dem Wechsel daher entweder zustimmern oder sie können von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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