Vorsicht vor Taschendieben! 

Im vergangenen Jahr haben Taschendiebstähle in Deutschland um 16 Prozent zugenommen. Nur die wenigsten Fälle davon werden aufgeklärt. Umso mehr sollten Sie im dichten Gedränge auf einige Dinge achten.

Laut Kriminalstatistik bleibt die Gefahr durch Taschendiebe ein Problem. Allein im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Delikte um 16 Prozent auf 157.000 Fälle. Dabei entstand ein Schaden von 46 Millionen Euro.

Nach Angaben der Polizei schlagen die Täter im Bereich der öffentlichen Nahverkehrsmittel überwiegend in der abendlichen "Rush-hour" zu, bei den Fernverkehrsmitteln zur Urlaubs- oder Hauptreisezeit. "Entsprechende Brennpunktzeiten in den Einkaufszentren sind die Stunden vor Ladenschluss, während des Sommer- oder Winterschlussverkaufs und in der Vorweihnachtszeit", schreibt die Bundespolizei. Das Problem: Die meisten Fälle bleiben unaufgeklärt, im vergangenen Jahr waren es 94 Prozent aller Taschendiebstähle.

Gegen Taschendiebstahl haben die Experten der ARAG ein paar Tipps zusammengetragen:

  • Gerade hier sollten Sie besonders acht auf ihre Wertsachen und ihr Smartphone geben
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit wie nötig
  • Tragen sich die Handtasche geschlossen und mit Verschlussseite zum Körper
  • Nutzen Sie für höhere Geldbeträge Geldgürtel, Gürteltaschen oder Brustbeutel
  • Bewahren Sie Bargeld, EC- und Kreditkarten nicht an einer Stelle zusammen auf.

Die Taschendiebe greifen für ihr Geschäft immer wieder auf dieselben Tricks zurück:

  • Rempel-Trick: Einer der Täter rempelt das Opfer an, während ein Komplize die Ablenkung nutzt und von hinten in die Tasche greift.
  • Drängel-Trick: Der Täter bedrängt das Opfer, bis sich diese abwendet, so aber die Schultertasche darbietet.
  • Antanz-Trick: Diebe versuchen auf Festen ihre oft alkoholisierten Opfer anzutanzen und so den Körperkontakt herzustellen.
  • Stadtplan-Trick: Wie beim Rempel-Trick sind hier oft Komplizen am Werk. Der 'Fremde' fragt und lenkt damit ab, der Komplize plündert die Tasche.
  • Beschmutzer-Trick: Die Diebe bekleckern das Opfer 'versehentlich', um dann beim Reinigungsversuch an die Geldbörse zu kommen.

Falls Sie einen Täter auf frischer Tat erwischen, machen Sie andere Personen auf ihn aufmerksam und rufen Sie die Polizei. Sie dürfen den Täter laut § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) so lange festhalten, bis die Polizei eintrifft – ohne sich dabei natürlich selbst wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung strafbar. Beim Klau der Bank- oder Kreditkarte sollten Sie die Sperrnummer ihres Kontos immer präsent haben, die zentrale Sperrnotrufnummer ist die 116 116.

Im Banktip-Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei Diebstahl im Urlaub tun können.

Foto: © Marco Kröner  / pixelio.de

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