Das Landgericht Verden hat den Einspruch der Sparkasse Nienburg gegen die am 24. September 2008 erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen.
Nach Angaben der ING-DiBA ist dieses Urteil die fünfte von bisher sechs richterlichen Entscheidungen zwischen den privaten Banken um die ING-DiBa und den Sparkassen, die im Sinne der privaten Banken und ihrer Kunden entschieden wurde. Die Geldautomaten der Sparkasse Nienburg bleiben damit weiter geöffnet für alle Kunden mit VISA-Karten von Citibank, ING-DiBa, Santander Consumer Bank und Volkswagen Bank.
Zusätzlich zu den bisherigen Sparkassen, die per einstweiliger Verfügung zur Rücknahme der Sperrung der Geldautomaten gezwungen wurden, haben in den letzten Wochen zehn Sparkassen die VISA-Sperre freiwillig rückgängig gemacht.
Vor kurzem wurde von den privaten Banken um die ING-DiBa eine einstweilige Verfügung gegen eine weitere Sparkasse, die Sparkasse Offenburg/Ortenau, beantragt. Hier liegt noch keine richterliche Entscheidung in der Sache vor. Das Landgericht Offenburg hat dieses Verfahren wegen des Verdachts auf eine marktbeherrschende Stellung der Sparkasse und daraus möglicherweise ableitbaren kartellrechtlichen Ansprüchen der klagenden privaten Banken an das Landgericht Mannheim verwiesen.