Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte die Volksbank Chemnitz ab. Das Kreditinstitut verweigerte einer Kundin die Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto.
In dem Fall wollte eine Kundin der Volksbank Chemnitz ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Dies verweigerte jedoch das Kreditinstitut. Zudem kündigte die Bank noch das Konto und verlangte von der Frau zudem ein Entgelt von 100 Euro.
Die Frau wendete sich an die Verbraucherzentrale Sachsen. Diese mahnte die Volksbank Chemnitz erfolgreich wegen Rechtsbruch als auch wegen unzulässigem Bankenentgelts ab. Das Kreditinstitut gab nämlich die geforderte Unterlassungserklärung fristgerecht bei den Verbraucherschützern ab. Zudem teilte die Bank der ehemaligen Kundin mit, dass es auf die geforderten 100 Euro verzichtet.
Rechtswidriges Verhalten
"Das geht gar nicht", sagt die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. "Es ist gut, dass sich die Betroffene aus Aue vor Ort beschwerdeführend an die Verbraucherzentrale Sachsen gewandt hat. Sollte das Institut gegen seine Erklärung verstoßen und nochmals in der beschriebenen rechtswidrigen Weise vorgehen, kann und wird die Verbraucherzentrale Sachsen eine Vertragsstrafe einfordern."
Immer wieder häufen sich die Beschwerdefälle von Bankkunden bei den Verbraucherzentralen, sei es bei Kreditbearbeitungsgebühren oder fehlerhaften Belehrungen.