Geschiedene Hausfrauen, die jahrzehntelang den Haushalt übernommen haben und deshalb keine eigene Altersvorsorge aufbauen konnten, erhalten vom Mann unbefristet Unterhalt. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichen Urteil (Az:. XII ZR 202/08) und verbesserte damit den Anspruch auf Unterhalt von geschiedenen Hausfrauen.
Im Streitfall trennte sich ein Paar nach 23 Jahren Ehe. Während dieser Zeit war die 1959 geborene Motopädin hauptsächlich für die Kindeserziehung und die Haushaltsführung zuständig. Die Frau arbeitete allenfalls stundenweise. Nach der Scheidung lebte die Frau von einem monatlichen Einkommen von rund 1.000 Euro, wogegen der Mann über 3.500 Euro monatlich verfügte. Allerdings begrenzte das Oberlandesgericht Hamm den Unterhaltsanspruch der Frau auf vier Jahre.
Die Entscheidung der Vorinstanz hob der Bundesgerichtshof (BGH) nun auf. Der Unterhalt könne nicht befristet werden, wenn ein Ehepartner jahrzehntelang die Kinder erzog und den Haushalt führte. Der BGH überwies den Fall an das Oberlandesgericht Hamm zurück, dass die nacheheliche Solidarität stärker berücksichtigen solle.
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