Die Übergangsfrist bei Überweisungen ist vorbei: Seit dem 1. Februar führen Banken und Sparkassen Überweisungen nur noch mit der 22-stelligen IBAN aus. Die alten Kontonummern und Bankleitzahlen werden nicht mehr akzeptiert. Aufträge damit werden nicht mehr ausgeführt.
Wer Mahngebühren und Verzugszinsen vermeiden will, weil Rechnungen nicht pünktlich bezahlt werden, sollte ab sofort die IBAN benutzen. Die IBAN ist eine internationale Bankkontonummer. In Deutschland hat sie 22 Stellen. Zuerst steht die Länderkennung – also "DE" für deutsche Konten. Darauf folgt die individuelle Prüfziffer, beispielsweise "22". Sie soll vor Zahlendrehern schützen. Jetzt kommt die achtstellige Bankleitzahl des Geldinstituts und danach die zehnstellige Kontonummer. Wirklich neu sind nur die Länderkennung und die Prüfziffer.
Die Zahlungen außerhalb Deutschlands, aber in die teilnehmenden SEPA-Länder, müssen zusätzlich noch mit der BIC versehen werden. Das ist ein international standardisierter Bank-Code – vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland – mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden können. Seit dem 1. Februar 2016 entfällt diese Pflicht, da die Hausbank den Code automatisch dazu steuert. Aber: Bei Zahlungsaufträgen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes muss der BIC weiter vom Kunden angegeben werden.
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