Ab kommenden Samstag werden Bankkunden an fremden Geldautomaten bereits vor der Abhebung darüber informiert, was an Gebühren für das Geldziehen auf sie zukommt. Eigentlich sollte diese Maßnahme zu mehr Wettbewerb und sinkenden Gebühren führen. Doch Verbraucherschützer kritisieren insbesondere bei Sparkassen und Volksbanken schon jetzt die immer noch hohen Gebühren.
Nur Privatbanken mit einheitlichem Gebührenmodell
Einzig und allein die im Bundesverband deutscher Banken (BdB) organisierten Institute haben sich auf eine bundesweit einheitliche Regelung von 1,95 Euro pro Transaktion verständigt. Wer bei Sparkassen und Volksbanken Geld abhebt und dort nicht Kunde ist, erfährt tatsächlich erst am jeweiligen Geldautomaten, was das Bare kostet.
Und das ist nach Ansicht von Verbraucherschützern teilweise immer noch zu viel. Wie der in Berlin erscheinende "Tagesspiegel" berichtet, müssen Fremdkunden bei der Berliner Sparkasse 4,95 Euro pro Abhebung zahlen. Die Volksbank in der Hauptstadt staffelt ihre Gebühren je nach Automatendichte der Konkurrenz: Gibt es Alternativen in der näheren Umgebung, werden nur 1,95 Euro fällig; hat man die lästige Konkurrenz nicht am Hals, werden 3,95 Euro vom fremden Geldabheber verlangt.
Verbraucherschützer finden Sparkassen zu teuer
Auch die Nord-Ostsee-Sparkasse und die Mittelbrandenburgische Sparkasse bitten Fremdkunden mit jeweils über vier Euro pro Abhebung zur Kasse. Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) findet man das entschieden zu viel. "Das ist um Längen zu teuer", sagte Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim VZBV, gegenüber dem "Tagesspiegel". In Anbetracht der tatsächlichen Kosten von 30 bis 70 Cent könnten maximal die von den Privatbanken verlangten 1,95 Euro der Maßstab für die Gebührenhöhe sein, so Pauli weiter.
Inwiefern das Bundeskartellamt, auf dessen Intervention die ab Samstag in Kraft tretende Regelung erst zustande kam, ein weiteres Mal eingreifen wird, bleibt abzuwarten. Man werde sich anschauen, wie sich der Markt entwickelt, heißt es (noch) zurückhaltend aus der Aufsichtsbehörde.
Foto: © DSGV
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