In mehreren Bundesländern wird es strengere Regeln für EC-Netzbetreiber geben. Wie "NDR Info" berichtet, haben die Datenschutzbehörden aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Auslegung des Bundesdatenschutzgesetzes erarbeitet.
So sollen Kundendaten nach der Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift nur noch für Tage gespeichert werden anstatt bis zu einem Jahr. Außerdem wird der Aufbau von gemeinsamen Datenpools eingegrenzt. Datensammlungen von Kontonummern, Summe, Ort und Zeit des Einkaufs dürfen nur noch zur Missbrauchsbekämpfung genutzt werden. Die Kunden müssen über diese Verwendung der Daten beim Lastschriftverfahren informiert werden.
Zu einer bundesweiten Einigung kam es nicht. Laut "NDR Info" lag das an verschiedenen Bundesländern, die nach einer strengeren Auslegung des Bundesdatenschutzgesetzes verlangten. Nicht alle Aufsichtsbehörden wollten sich diesen Vorstellungen anschließen. Auf Anfrage des "NDR" zeigten sich die Netzbetreiber zufrieden mit den neuen Regeln. Sie müssen ihr Vorgehen nach eigenen Aussagen kaum ändern.
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