Bis zum neuen Jahr müssen säumige Steuerzahler in Hessen keine unangenehmen Briefe vom Finanzamt fürchten. Die Mitarbeiter der hessischen Finanzverwaltung werden in der Zeit vom 19. bis 31. Dezember 2012 auf Mahnungen, Vollstreckungen und Außenprüfungen verzichten. Dies teilte das Hessische Ministerium der Finanzen mit.
Diese Ausnahmeregelung gelte allerdings nicht, wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen nicht vertretbar erscheint, schränkt das Ministerium ein. Dies könnte zum Veispiel bei einer drohenden Verjährung der Fall sein. Gesetzlich vorgegebene Zahlungsfristen sollen außerdem weiterhin eingehalten werden.
Ruhe bei Behörden und Finanzämtern
In vielen Bundesländern beginnt kurz vor Weihnachten der "Weihnachtsfrieden". In dieser Zeit wollen Behörden und Finanzämter auf Maßnahmen verzichten, welche die Bürger besonders belasten. Dies hat zum Teil auch ganz pragmatische Gründe, da in der Weihnachtszeit weniger Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
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