Die 423 Sparkassen in Deutschland verpflichten sich, jeder Privatperson ab Oktober auf Wunsch ein Bürgerkonto einzurichten. Mit dem Konto gehen die Sparkassen laut dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) über die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann hinaus.
Die Verpflichtung gilt für jede im Geschäftsgebiet der jeweiligen Sparkasse ansässige Privatperson. Die Staatsangehörigkeit soll dabei keine Rolle spielen. Das Bürgerkonto ist ein Guthabenkonto. Die Kunden der Sparkassen können damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Verschulden können sie sich nicht, eine Überziehung ist nicht erlaubt. Die Kunden erhalten eine SparkassenCard.
Laut dem DSGV kostet das Konto nicht mehr als vergleichbare Konten mit Überziehungsmöglichkeit. Die Sparkassen können die Einrichtung nur verweigern, wenn die Kontoführung unzumutbar wäre. In diesem Fall erklärt die Sparkasse die Ablehnung oder Kündigung schriftlich. Daneben erkennen die Sparkassen die Entscheidungen von Schlichtungsstellen wie dem Ombudsmann bei Streitigkeiten als verbindlich an.
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