Seit einiger Zeit streiten sich die deutschen Sparkassen und die spanischen Bankengruppe Santander um die Farbe Rot. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste eine Entscheidung über Farbmarken treffen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sieht sich durch diese gestärkt.
Der EuGH entschied, dass eine Farbe eine Farbmarke sei, wenn ein wesentlicher Teil der Bürger diese Farbe einem Unternehmen zuordnen kann. Dies müssen nicht unbedingt 70 der Bevölkerung Prozent sein.
Laut den Sparkassen verbinden 67 Prozent der Bürger das Rot mit den Sparkassen. Der Gerichtshof entschied jedoch nicht zum spezifischen Fall der Sparkassen. Der Kampf um das Rot geht vor dem Bundespatentgericht weiter. Santander hatte hier die Löschung der Farbmarke beantragt. Die Sparkassen rechnen nun damit, dass dieser Antrag zurückgewiesen wird.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr