Verbraucher sollen in Zukunft besser vor Abo- und Kostenfallen im Internet geschützt werden. Ein spezieller "Button" soll Nutzer auch auf versteckte Kosten hinweisen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen.
Der Button soll mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder ähnlichen Beschriftungen versehen werden. Verbraucher würden dann ausdrücklich bestätigen, dass sie über die Zahlungsverpflichtung informiert sind. Sollte sich ein Anbieter nicht daran halten, können die Bundesländer Geldstrafen verhängen. Das neue Gesetz soll Verbraucher in Deutschland schützen. Zusätzlich wird auf europäischer Ebene über einen entsprechende Regelung beraten.
Vertragsabschluss nicht rechtswirksam
Das Problem mit Kostenfallen im Internet besteht schon seit Jahren. Oft werden im Internet Produkte mit "gratis", "free" oder "kostenlos" beworben. Im Kleingedruckten verstecken sich dann Angaben zu den oft überteuerten Preisen. Bei solchen Angeboten handelt es sich selten um einen seriösen Betreiber. Viele Internetnutzer fühlen sich jedoch durch Mahnungen von Anwalt und Inkassounternehmen unter Druck gesetzt. Obwohl oft kein rechtswirksamer Vertrag zustande kam, zahlen sie die Rechnung dann aus Unkenntnis trotzdem.
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