Wer mit EC-Karte und Unterschrift bezahlt, risikiert unter Umständen, dass seine Daten weitergegeben werden. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Auf einigen Zahlungsbelegen gibt man mit seiner Unterschrift nicht nur die Zahlung frei, sondern auch gleich die Weitergabe seiner Kontodaten.
Verbraucherzentrale klagt gegen Handelskette
So reichte der Bundesverband der Verbraucherzentralen in der vergangenen Woche Klage beim Kieler Landgericht gegen die Handelskette Famila wegen missbräuchlicher Verwendung von Kundendaten ein. Die Verbraucherschützer beanstandeten, dass die Kunden bei der Bezahlung mit dem Lastschriftverfahren der Weitergabe ihrer Kontodaten zustimmen, ohne die Nutzung im Einzelnen zu kennen.
Bei Familia werden die Daten an die Firma Telecash weitergeleitet, die auch die Bezahlungsvorgänge von weiteren Handelsunternehmen abwickelt und so das Zahlungsverhalten der Kunden auswerten könnte.
Statt mit Unterschrift lieber mit PIN die Zahlung bestätigen
Aufgrund der Berichterstattung in den Medien hat Famila bereits am Freitag die EC-Kartenzahlung auf das PIN-Verfahren umgestellt. Statt einer Unterschrift muss der Kunde die Zahlung nun mit seiner Geheimnummer autorisieren. Zudem weist das Unternehmen den Vorwurf der Verbraucherschützer von sich. "Unser Dienstleister Telecash hat das Verfahren geprüft und ist sich sicher, dass hier nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird" erläutert famila Geschäftsführer Christian Lahrtz.
Das Lastschriftverfahren an sich ist unproblematisch. Die Kritik der Verbraucherschützer wendet sich gegen die zusätzlichen Klauseln, die sich mitunter auf den Belegen finden. Systeme mit Geheimzahleingabe sind deutlich sicherer, allerdings sind sie für den Einzelhändler auch wesentlich teurer.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr