Wer die Geheimnummer seiner Bankkarte auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte als getarnte Telefonnummer aufbewahrt, handelt grob fahrlässig. Dann haftet der Karteninhaber, wenn die Kredit- oder EC-Karte in die Hände von Kriminellen gelangt und diese das Girokonto leer räumen. Darauf weist der Kartendienstleister Euro Kartensysteme hin.
Nach Angaben des Unternehmens können Kriminelle den Trick mit der getarnten Telefonnummer schnell durchschauen, wenn sie die Telefonnummer anrufen wollen und merken, dass es keine echt Nummer ist. Besser ist es sich die PIN mit Hilfe einer Eselsbrücke zu merken. Lautet die Geheimnummer beispielsweise 1231, ist das verdreht der Silvestertag.
Gewöhnlich haften Banken und Sparkassen ab dem Zeitpunkt der Sperrung in vollem Umfang für finanzielle Schäden, die beim Verlust der Karte entstehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Karteninhaber fahrlässig mit seiner Karte und der PIN umgeht. Tipps zum richtigen Umgang mit Karte und Geheimnummer hat der Kartendienstleister auf www.kartensicherheit.de zusammengestellt.