Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, sollte noch schnell ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Ab 2012 gibt es Pfändungsschutz nur noch über das P-Konto.
Im neuen Jahr garantiert nur noch ein P-Konto den Pfändungsfreibetrag. Schuldner sollten sich deshalb am besten bis zum Jahresende um ein P-Konto bemühen. Wird die Pfändung eingeleitet, können sich nur Bankkunden mit einem P-Konto vor einer vollständigen Pfändung ihres Einkommens schützen.
Wichtig: P-Konto kann man nicht eröffnen
Schuldner sollten wissen: Ein Pfändungsschutzkonto kann man nicht eröffnen. Man kann nur ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Dies darf keine Bank verwehren. Nachteil: Für das P-Konto nehmen die meisten Banken hohe monatliche Gebühren und schränken teilweise das Bargeldabheben am Automaten ein.
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