Der größte Teil der Kreditinstitute will unzulässige Kontogebühren für das P-Konto zurückzahlen. Das geht aus einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor. Kunden sollten das Geld zurückfordern.
Nach einer Klage des vzbv entschied der Bundesgerichtshof, dass die Klauseln für zusätzliche Gebühren beim P-Konto unwirksam seien. Der vzbv befragte nun 46 bereits abgemahnte Kreditinstitute, ob sie diese Gebühren nun an die Kunden zurückzahlten.
Acht der kontaktieren Kreditinstitute gaben an, dass sie die Entgelte bereits erstattet hätten. Dazu gehört zum Beispiel die Volksbank Lembeck-Rhade. 23 Banken und Sparkassen planen die Erstattung oder prüfen sie. Zehn lehnte eine Erklärung ab, fünf reagierte nicht auf die Anfrage.
Der vzbv empfiehlt Verbrauchern, dass Geld von den Kreditinstituten zurückzufordern. Denn teilweise wollen Banken und Sparkassen wie die Norddeutsche Landesbank das Geld nur auf Kundenwunsch erstatten. Der vzbv listet die Reaktion aller befragten Banken auf seiner Webseite auf.
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