Die Deutsche Kreditwirtschaft wird die Urteile des Bundesgerichtshofs zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umsetzen. Dies soll jedoch zu Lasten der anderen Kunden geschehen.
Banken dürfen für die Führung eines P-Kontos kein zusätzliches Entgelt verlangen, urteilte der Bundesgerichtshof. Dadurch wird sich die Preisgestaltung bei vielen Kreditinstituten ändern. Wie die Deutsche Kreditwirtschaft berichtet, wollen Banken die Mehrkosten nun auf die Gesamtheit der Kunden umwälzen.
Zusätzliche Kosten würden sich durch Prüfungen von Dokumenten ergeben. Dies wäre beispielsweise bei Sozialleistungsbescheiden der Fall. Eine Prüfung auf Echtheit gestalte sich wegen "komplizierten, umfangreichen und sehr unterschiedlichen" Formulierungen als aufwendig.
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