Viele Banken und Sparkassen erheben neben den üblichen Gebühren einen Zuschlag für das Führen eines P-Kontos. Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte dem mit einer Entscheidung im November ein Ende setzen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Kontoinhabern, jetzt schon ihre Unterlagen zusammenzustellen.
Zwar steht die Entscheidung des BGH noch aus, Betroffene können jedoch jetzt schon ihre Kontoauszüge zusammenstellen. Auf denen sollte die Gebührenerhöhung nachvollziehbar sein. Mit diesen Unterlagen können Kontoinhaber im Falle eines positiven Urteils die gezahlten Gebühren zurückfordern.
Seit Juli 2010 sind Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, ein P-Konto anzubieten. Dabei sollten sich die Gebühren an denen des üblichen Gehaltskontos orientieren. In der Praxis erheben viele Banken und Sparkassen jedoch ein zusätzliches Entgeld. Dieses haben bereits mehrere Gerichte in Einzelfällen für unzulässig erklärt.
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