Sie gilt seit dem 13. Juni 2014: die Richtlinie 2011/83/EU. Durch sie sind neue Regeln beim Zahlungsverkehr in Kraft getreten.
Das Europäische Parlament beschloss die Verbraucherrechterichtlinie am 25. Oktober 2011. Seit dem 13. Juni 2014 gilt sie nun. Dabei kam es auch zu Änderungen beim Zahlungsverkehr im Internet.
Onlinehändler müssen mindestens eine kostenlose Bezahlmöglichkeit anbieten. Nur dann dürfen Zusatzkosten für ein weiteres Zahlungsmittel erhoben werden. Bedingung für die Extragebühren ist außerdem, dass die Zusatzkosten dem Händler tatsächlich entstehen.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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