Wer in Niedersachsen das Missfallen der Polizei erregt, kann das Bargeld stecken lassen. Niedersachsens Ordnungshüter kassieren seit Freitag bargeldlos. Die Beamten dürfen kein Bargeld mehr annehmen.
Die Polizistinnen und Polizisten führen Kartenlesegeräte für Zahlungen per Girokarte (EC-Karte) und Kreditkarte mit sich. Damit werden seit dem 1. Juli 2011 Beträge bis 35 Euro abgerechnet. Höhere Beträge muss der Verkehrssünder überweisen. Das gilt auch für Autofahrer, die ohne EC-karte oder Kreditkarte angetroffen werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Personen, die keine Karte besitzen und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die dürfen weiter bar bezahlen.
Beträge bis 35 Euro nur noch mit EC- oder Kreditkarte
Die Kartenzahlung gilt für Beträge bis 35 Euro. Solche Verwarnungsgelder verhängt die Polizei beispielsweise bei Verstößen gegen die Gurtpflicht oder bei Geschwindigkeitsübertretungen um bis zu 20 Stundenkilometer. Das niedersächsische Innenministerium will auf diese Weise Verwaltungsabläufe bei der Polizei vereinfachen.
Testlauf für Kartenzahlung im Streifenwagen
Die Kartenzahlung im Streifenwagen hat das Land zuvor in Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel und Hannover getestet. Im Mai hatte der Testlauf begonnen. Seit dem 1. Juli ist die Kartenzahlung nun Pflicht im ganzen Bundesland.
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