Der größte deutsche EC-Netzbetreiber, easycash, hat unrechtmäßig massenhaft Daten von Kartenbesitzern angelegt, ohne dass die Kunden bisher darüber informiert wurden. Mit den Daten trifft das Unternehmen Zahlungsempfehlungen für Handelsketten über den Karteninhaber aus. Das ergaben Recherchen des Nachrichtensenders "NDR Info".
Dem Bericht zufolge werden Konto- und Kartennummer ebenso gespeichert wie der Betrag, Zeitpunkt und Ort jeder einzelnen Zahlung mit der EC-Karte. Zwar dürfen die EC-Netzbetreiber die Kartendaten zeitweise speichern, um eine Zahlung ausführen zu können. Aber eine Zahlungsempfehlung widerspricht dem Datenschutzgesetz. Allenfalls eine Warndatei, in der Personen mit Ausfallrisiko gespeichert werden, ist zulässig. Datenschützer mehrerer Bundesländer beschäftigen sich mittlerweile mit dem Fall.
easycash gibt Zahlungsempfehlung abhängig von der Bonität
Beim Bezahlen an der Kasse mit der EC-Karte werden die auf der Karte befindlichen Daten an den EC-Netzbetreiber easycash übermittelt. Das Unternehmen spricht dann in kürzester Zeit abhängig von der Bonität des Kunden eine Zahlungsempfehlung und entscheidet ob der Kunde mit der vierstelligen PIN oder mit Unterschrift im sogenannten Lastschriftverfahren bezahlen muss.
Kunden mit geringerer Bonität müssen demnach ihren Einkauf mit der PIN bestätigen, was die Handelsketten verhältnismäßig viel kostet: 0,3 Prozent vom Umsatz, mindestens aber 8 Cent zahlen die Handelsketten dafür an die Bank. Bei Kunden mit guter Bonität kommt dagegen das Lastschriftverfahren mit der Unterschrift zum Einsatz. Das Verfahren ist für die Handelsketten risikoreicher, weil der Kunde der Lastschrift widersprechen kann.
easycash speichert 21,7 Millionen Bankverbindungen monatlich
Nach Angaben von easycash verfügt das Unternehmen über eine Datenbasis von 21,7 Millionen Bankverbindungen pro Monat sowie 50 Millionen bekante Bankverbindungen. 92.000 Läden und Handelsketten arbeiten mit dem Netzbetreiber aus Ratingen zusammen.
Foto: © Ryasick/FOTOLIA
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