Schuldner mit einem P-Konto haben ab kommenden Monat mehr Geld zur freien Verfügung. Der Pfändungsfreibetrag steigt um rund 30 Euro.
Besitzer eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) haben ab Juli 2015 knapp drei Prozent mehr Geld zur eigenen Verfügung. Der Grundfreibetrag wird dann von derzeit 1.045,08 Euro auf 1.073,88 Euro angehoben. Das P-Konto schützt bis zu dieser Höhe Schuldner vor der Pfändung.
In einem Mehr-Personen-Haushalt steigt der Freibetrag bei der ersten weiteren Person um 404,16 Euro, bei der zweiten bis fünften weiteren Person um jeweils 225,17 Euro. Über das P-Konto können außerdem das Kindergeld, Leistungen bei Körper- und Gesundheitsschäden sowie einmalige Sozialleistungen wie Schulerstausstattung oder für Klassenfahrten vor der Pfändung geschützt werden.
Schuldner können ihr Girokonto innerhalb weniger Tage kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Laut Bankenverband fallen für die Kontoführung meistens Kosten an. Der Schuldner muss der Bank bescheinigen, wie viel Personen im Haushalt sind. Entsprechende Bescheinigungen gibt es vom Arbeitgeber, beim Sozialleistungsträger, bei Anwälten oder Schuldnerberatungsstellen.
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