Die Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Pfändungsschutzkonten (P-Konto). Laut dem Zusammenschluss der Kreditinstitute verhindere der BGH eine verursachergerechte Kostenverteilung.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Verbraucher kein zusätzliches Entgelt für P-Konten zahlen müssen. Außerdem dürfen Kreditinstitute vereinbarte Leistungen bei der Umstellung des Kontos in ein P-Konto nicht einfach automatisch aufheben.
Die Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert diese Entscheidungen. Laut der Interessenvertretung der Kreditinstitute verursachen P-Konten einen "nicht unbeachtlichen Mehraufwand". Grund dafür sei, dass die Kreditinstitute die Aufgaben der Vollstreckungsgerichte übernehmen müssten: "Sie müssen nun prüfen, ob und in welcher Höhe Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen Dritter geschützt sind." Die Kreditinstitute können nach Aussagen der Deutschen Kreditwirtschaft diese Mehrkosten durch die Entscheidung des BGH nicht verursachergerecht verteilen.
Der Zusammenschluss der Kreditinstitute verteidigte außerdem die Aufhebung der Leistungen. Durch diese werde verhindert, dass der Kunde das Konto überziehen kann. "Folgerichtig ermöglicht der BGH in seinem heutigen Urteil auch die Einschränkung des Leistungsumfanges, stellt jedoch klar, dass dies nicht automatisch, sondern individuell gegenüber dem Kunden (z. B. durch Kündigung des Kreditkartenvertrages) erfolgen muss."
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