Kreditinstitute dürfen Verträge nicht einseitig ändern. Das entschied das Landgericht Mönchengladbach (8 O 62/12). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es handelt sich um eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Santander Consumer Bank. Die Bank wandelte Konten ihrer Kunden ohne vorher nachzufragen um. Die Kunden wurden lediglich schriftlich über die Umstellung informiert.
Bei dem Konto der Kunden handelte es sich um das Kontomodell "Giro4Free". Dieses Modell ist kostenfrei. Die Bank wandelte es jedoch ohne Nachfrage in das Premium-Konto-Modell "GiroStar" um. Dies war nur zwölf Monate kostenfrei, danach fielen 5,99 Euro monatlich an. Den Kunden war es möglich, Widerspruch einzulegen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen die Bank. Vorstand Billen sagte: "Wenn Unternehmen ihre Verträge jederzeit automatisch zu Lasten der Verbraucher ändern dürften, würden sie mit kostenlosen Angeboten nur noch angelockt und müssten später doch zahlen." Das Landesgericht sah das ähnlich: Sie kritisierte die Formulierung des Schreibens. Diese erwecke den Eindruck, die Bank sei ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, das Konto umzustellen.
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