Wenn eine Behörde eine Anfrage zu den Konten eines Bürgers durchführt, erfährt sie nicht wie viel Geld auf dem Konto liegt. Daran erinnert die Stiftung Warentest.
Behörden können für die Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Kontodaten von Bürger abfragen. Dabei geht es zum Beispiel um den Anspruch auf Bafög oder Sozialhilfe.
Die Behörden erfahren, welche Konten und Depots es gibt und wann sie eröffnet wurden. Außerdem erhalten sie Name, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers. Informationen zu Einlagenhöhe und Kontobewegungen werden nicht weitergegeben.
Die Kontoinhaber werden außerdem vor der Kontoabfrage darüber informiert, dass eine solche möglich ist. Die Finanzämter zum Beispiel müssen auch nach der Abfrage im Steuerbescheid darüber informieren.
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