Wie schon im Vorjahr haben die deutschen Finanzämter und Sozialbehörden auch 2010 verstärkt auf die Kontodaten der Deutschen zugegriffen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Zahlenmaterial des Bundesdatenschutzbeauftragen Peter Schaar berichtet, haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten von den Bürgern abgefragt.
2009 wurden die Daten von fast 44.000 Konten abgefragt
2009 wurden die Daten von 43.066 Girokonten über das Bundeszentralamt für Steuern abgerufen. Damit stiegen die Abfragen 2010 fast um ein Drittel an. Im Dezember 2010 seien an jedem Arbeitstag 230 Kontenabrufe ausgeführt worden.
Bei der Einführung des Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden im Jahr 2005 lag die Zahl der Abfragen noch unter 9.000. Demzufolge habe sich die Zahl der jährlichen Anfragen in nur fünf Jahren um 560 Prozent erhöht.
Schaar: Behörden klopfen Konten ohne Anhaltspunkte ab
Nach Angaben des Datenschutzbeauftragten sei der sprunghafte Anstieg auf die stark ausgeweiteten Kontrollbefugnisse der Behörden zurückzuführen. "Waren Kontenabrufe anfangs nur zur Abwehr von Terrorismus und Geldwäsche erlaubt, dürfen heute Finanzämter und Sozialbehörden sowie alle möglichen anderen Behörden ohne konkreten Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß die Konten der Bürger abklopfen", kritisierte der Datenschutzbeauftragte Schaar. Der Anfangsverdacht einer Straftat könne bereits Auslöser für einen Kontoabruf sein.
Daher fordert Schaar, dass die Befugnisse der Behörden im Bereich der Kontenabfragen deutlich beschränkt werden. "Abfragen sollten nur infrage kommen, wenn Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorliegen", verlangte Schaar.