12 Millionen Transaktionen sind im vergangenen Jahr über den Online-Bezahldienst "sofortüberweisung.de" der Firma Payment Network erfolgt. Die Konkurrenz freut das wenig und hat schon eine Wettbewerbsklage eingereicht. Das Verfahren sei aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich. Das berichtet "Zeit online".
Kunde gibt persönliche Kontoinformationen weiter
Unkompliziert und ohne vorherige Registrierung kann man nach dem Online-Shopping mit dem Internetdienst bezahlen. Dafür gibt der Kunde seine Kontonummer, die Bankleitzahl, die PIN für das Online-Banking sowie eine Transaktionsnummer (TAN) ein. Anschließend erscheint auf dem Bildschirm des Nutzers sofort eine Bestätigung, die auch der Onlinehändler erhält.
Aber gerade die Eingabe geheimer Kontoinformationen findet der Konkurrent Giropay, an dem die Postbank, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken beteiligt sind, bedenklich. Deshalb hat Giropay Wettbewerbsklage gegen den unliebsamen Konkurrenten eingelegt. Auch der Zentrale Kreditausschuss, eine Einrichtung der deutschen Kreditinstitute, warnt vor dem Online-Bezahldienst. Der Bezahldienst könnte persönliche Daten ausspähen.
Online-Bezahldienst verweist auf TÜV-Siegel
Bei "sofortüberweisung.de" wiegelt man ab. Das Unternehmen habe ein Prüfsiegel des TÜV und bislang sei noch kein Missbrauchsfall bekannt geworden. Ohnehin lägen die Daten nie im Klartext vor. Zudem habe man eine Versicherung abgeschlossen, falls Kunden Probleme mit ihrer Bank bekämen, weil sie PIN und TAN weitergegeben haben.
Ähnlich wie "sofortüberweisung.de" funktioniert auch der Online-Bezahldienst der Deutschen Telekom, T-Pay. Zwar äußerte Giropay auch hier heftige Bedenken, aber Klage habe man noch nicht eingereicht.
Vor Nutzung sollte man Haftung im Missbrauchsfall klären
Wer sich für einen solchen Bezahldienst entscheidet, solle laut Empfehlung von "Stiftung Warentest" seine Bank fragen, wer im Missbrauchsfall haftet. Zudem solle man bedenken, dass Betrüger mit PIN und TAN das Konto plündern könnten.
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