Die Ostsächsische Sparkasse Dresden darf keine Entgelte für Zwangskontoauszüge fordern. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert über eine aktuelle Abmahnung.
Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte die Ostsächsische Sparkasse Dresden erfolgreich ab. Das Kreditinstitut verlangte zusätzlich zu dem Porto weitere Gebühren bei Zwangskontoauszügen. Die Ausdrucke erhielt der Verbraucher automatisch, wenn er über einen längeren Zeitraum keine Kontoauszüge druckte.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen verlangte die Ostsächsische Sparkasse Dresden pro Auszug eine Gebühr von einem Euro. Erlaubt sei jedoch noch nur das Portoentgelt. Verbraucher sollten bei Zwangskontoauszügen genau auf die Gebührenabrechnung der Kreditinstitute achten. Im Zweifel sollen die Kunden die Verbraucherzentralen informieren.
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