Keine einheitlichen Regeln für Umzugsmeldung 

Die Banken und Sparkassen werden vorerst kein gemeinsames Verfahren erarbeiten, um gegen EC-Kartenbetrug durch vorgetäuschte Umzugsmeldungen vorzugehen. Das teilte die Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses" (ZKA), Michaela Roth, auf Anfrage von Banktip.de mit. 

Reporter vom "Westdeutschen Rundfunk" (WDR) hatten bei Servicecentern deutscher Kreditinstitute einen Wohnortwechsel eines fremden Kunden angekündigt und gleichzeitig eine gültige EC-Karte auf den Namen des Opfers bestellt. Dafür reichte bei über der Hälfte der getesteten Banken ein formloses Schreiben. 

EC-Karten: Mehr Sicherheit bedeutet weniger Bequemlichkeit

Ob die Anforderungen für Umzugsmeldungen verschärft werden müssen, sollen nach Auskunft des ZKA die einzelnen Institute selbst entscheiden. Ein solcher Schritt würde für den Kunden nicht nur ein Mehr an Sicherheit, sondern auch ein Weniger an Bequemlichkeit bedeuten.  

Nach Ansicht des ZKA werde die Bank im Falle von Verlusten durch einen solchen Betrug Schadenersatz leisten, teilte ZKA-Sprecherin Roth mit. Kunden sollten allerdings stets darauf achten, dass sie mit ihren Kontoverbindungsdaten und ihrer Unterschrift sehr sorgsam umgehen und, dass diese nicht in unberechtigte Hände fallen.

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