Der Rechtsstreit zwischen den beiden Internet-Bezahldiensten Giropay und Sofortüberweisung.de geht in die Pause. Das Landgericht Köln hat das Verfahren ausgesetzt, weil der Streit inzwischen auch für das Kartellamt interessant ist. Das Amt hat Bedenken bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bankenbranche angemeldet. Nach Banktip-Informationen wird eine Urteilsverkündung erst im nächsten Jahr erfolgen.
Vorwurf wegen mangelnder Sicherheit
Giropay hatte den Konkurrenten Payment Network wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Der Vorwurf galt den angeblich fehlenden Sicherheitsstandards von Sofortüberweisung. Bei Sofortüberweisung gibt man Daten wie PIN und TAN direkt in das System von Sofortüberweisung.de ein. Beim giropay hingegen wird der Kunde zur Eingabe von PIN und TAN an die jeweilige Bank-Website weitergeleitet.
Die Funktionsweise von Sofortüberweisung.de wertete Giropay als Weitergabe der Daten an Dritte, was laut den AGB der Banken verboten ist. Das Kartellamt wirft den Banken in seinem Schreiben an das Gericht jedoch vor, genau diese AGB auf die Bedürfnisse von giropay zugeschnitten zu haben. Hinter giropay stehen die Sparkassen, Genossenschaftsbanken und die Postbank. Gerüchte über Kontensperrungen nach Nutzung von Sofortüberweisung machten im Internet die Runde.
Anpassung der AGB kartellrechtlich relevant
Eigentlich sollte das Urteil am 13. Oktober verkündet werden. Wie ein Sprecher des Landgerichtes gegenüber Banktip bestätigte, ruht das Verfahren nun. Es habe inzwischen kartellrechtliche Dimensionen. Nach dem Bericht der "Financial Times Deutschland" äußert das Kartellamt in seinem Brief den Verdacht, dass dem Bezahldienst giropay die Konkurrenz vom Leib gehalten werden soll.
Das Kartellamt erhält nach Banktip-Informationen alle Akten des Falles zur Durchsicht, die Beteiligten dürfen sich nach der Prüfung selbst noch einmal äußern. Mit einer Urteilsverkündung ist nicht vor dem nächsten Jahr zu rechnen.
Foto: © Bundeskartellamt
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