Die ING-DiBa will ihre Kunden bei Betrugsvorfällen beim Online-Banking in einigen Fällen von der Haftung freistellen. Dafür gelten jedoch Bedingungen.
Die Kunden der Direktbank müssen die ING-DiBa sofort über den Betrug oder Betrugsversuch informieren. Außerdem müssen sie eine Betrugsanzeige bei der Polizei erstatten. Zu den zu meldenden Vorfällen gehören zum Beispiel Phishing-Attacken. Die Transaktionsnummern wie iTAN und mTAN dürfen nicht auf demselben Gerät (Computer oder Smartphone) empfangen oder gespeichert werden, mit dem auch das Online-Banking betrieben wird.
Sind diese Bedingungen erfüllt, will die ING-DiBa ihre Kunden von einigen Bestimmungen freistellen, die laut der Bank im § 675v des Bürgerlichen Gesetzbuch festgesetzt sind. So haftet der Kunde laut dieser Bestimmungen für den gesamten finanziellen Schaden, wenn er TAN und Zugangsdaten unsicher aufbewahrt oder genutzt hat.
Außerdem haftet der Kunde dem Gesetz nach bis zu einem Betrag von 150 Euro, solange die Sperranzeige noch nicht eingegangen ist. Die ING-DiBa will auf diese Einschränkungen verzichten und hat nach eigenen Aussagen eine Haftungsfreistellung in den Kundenvertrag zum Internetbanking eingefügt.

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