Ab dem 9. Juli 2012 wird europaweit die SEPA-Lastschrift eingeführt. Damit gelten für alle Bankkunden neue AGBs.
Mit SEPA können europaweit Lastschriften erteilt werden. Wer also die Rechnung für das Ferienhaus in Spanien per Lastschrift bezahlen möchte, hat mit SEPA dazu die Möglichkeit. Allerdings können Banken für die Benachrichtigung bei der Nichteinlösung einer Lastschrift wieder Gebühren verlangen.
Verlängerung von Fristen
Bei der SEPA-Lastschrift wird es, wie beim deutschen Lastschriftverfahren auch, die Möglichkeit der Rückbuchung geben. Der Zeitraum, in dem eine Rückgabe der Lastschrift möglich ist, verlängert sich von sechs auf acht Wochen. Liegt der Grund für die Lastschriftrückgabe in der fehlenden Autorisierung, zum Beispiel durch keine oder eine gefälschte Unterschrift des Kontoinhabers, so kann die SEPA-Lastschrift auch noch 13 Monate später rückgängig gemacht werden.
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