Verbraucher, die Hartz IV beantragen, dürfen Vermögen besitzen. Allerdings gilt nur ein bestimmter Freibetrag. Banktip informiert.
Beantragt ein Arbeitsloser Hartz IV, muss er nicht zwangsläufig sein Hab und Gut verkaufen. Pro bedürftige Person gilt eine bestimmte Freigrenze. Diese berechnen die Jobcenter mithilfe des Lebensalters.
Auch Eigentumswohnungen und Häuser müssen nicht veräußert werden. Banktip berichtet in dem Ratgeber Vermögen und Hartz IV über die Bedingungen.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr