Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält die aktuellen Hartz-IV Sätze für verfassungsgemäß. Allerdings nennt das Gericht in dem Beschluss auch Punkte, an denen gearbeitet werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Hartz-IV Sätze als derzeit noch verfassungsgemäß. Sie würden eine menschenwürdige Existenz ermöglichen. Die festgelegte Höhe sei tragfähig begründbar. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass die Höhe nicht für den existenzsichernden Bedarf ausreiche. Mit dem Beschluss reagierte das Gericht auf eine Verfassungsbeschwerde.
Allerdings mahnte das Gericht auch an, dass der Gesetzgeber bei einigen Punkten reagieren müsse. Dies gelte zum Beispiel, wenn es zu einer starken Preissteigerung beim Strom käme. Hier müsste die Berechnung dann angepasst werden. Auch verlangt das Verfassungsgericht, dass die Sozialgerichte eine Unterdeckung bei langlebigen Gütern wie Kühlschrank oder Waschmaschine verhindern. Der geringe monatliche Betrag reiche hier nicht immer aus, hier müsse mit einmaligen Zuschüssen geholfen werden. Auch der existenznotwendige Mobilitätsbedarf muss gedeckt werden.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr