Empfänger von Hartz IV Leistungen müssen die deutsche Sprache beherrschen. Der Versicherer ARAG verweist auf ein Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden (Az.: S 12 AS 484/10).
In dem Fall klagte eine türkische Frau, die Hartz IV erhielt. Sie sollte zur Verbesserung ihrer deutschen Sprachkenntnisse dreimal die Woche vormittags zu einem Integrationssprachkurs an die Volkshochschule gehen. Die Frau meldete sich jedoch nicht fristgerecht für den Kurs an. Daraufhin wurden ihre Hartz IV Zahlungen gekürzt.
Das Sozialgericht entschied für die Behörde. Für eine dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt muss laut der Richter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht werden. Der Sprachkurs diene dem Ziel, eine Arbeit zu finden. Daher sind nach Angaben des Gerichts die Kürzungen der Leistungen rechtmäßig.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr