Beurlaubte Studenten bekommen Hartz IV. Das Bundessozialgericht in Dresden entschied zu Gunsten einer Klägerin (Az.: S 20 AS 1118/13 ER).
Beurlaubten Studenten steht Hartz IV zu. Zu diesem Entschluss kam das Sozialgericht in Dresden. Eine alleinerziehende Studentin klagte. Sie ist Mutter von zwei Kindern. Nach der Geburt des zweiten Kindes ließ sie sich von der Universität beurlauben. Sie wollte ihre Kinder selbst betreuen. Bei einer Beurlaubung vom Studium entfällt auch der Anspruch auf BAföG.
Das Jobcenter weigerte sich der Mutter Geld zu zahlen. Die Behörde vertrat die Meinung, dass die Studentin ihr Kind in eine Kindertagesstätte geben kann. Es wäre schließlich schon ein Jahr alt. Dann könne die Studentin ihr Studium fortsetzen und BAföG anstatt Hartz IV beziehen.
Das Sozialgericht entschied zu Gunsten der Klägerin. Beurlaubte Studenten haben Anspruch auf Hartz IV. Des Weiteren schützt das Grundgesetz die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Nur diese können entscheiden, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder in eine Kindertagesstätte geben.

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