Hartz IV Empfänger können auf der sozialen Plattform Facebook bespitzelt werden. Auf diese Möglichkeit verweist die Zeitung "Bild".
Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz Peter Schaar wies gegenüber der "Bild" auf ein mögliches Auskundschaften von Hartz IV Empfängern durch die Jobcenter hin. Mehrere Jobcenter hätten sich an ihn gewandt, ob sie Internet-Daten von Kunden nutzen dürften. Dadurch könnten die Behörden unter anderem überprüfen, ob ein Hartz IV Empfänger tatsächlich krank ist. Veröffentlicht dieser zum Beispiel auf der sozialen Plattform trotz Krankmeldung Partybilder, könnten die Ämter seine Leistungen kürzen. Das Amt hätte damit den Beweis, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hätte.
Der Bundesbeauftragte stellt jedoch gegenüber "Bild" klar, dass die Nutzung der Internetdaten nicht gestattet ist. Eine solche Maßnahme sei nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt. Das wären zum Beispiel konkrete Betrugsverdachte. Allerdings dürfen sich Jobcenter-Mitarbeiter keinesfalls durch Facebook Informationen zu ihren Kunden holen oder gar unter Angabe von falschen Tatsachen sich mit diesen befreunden.
Google ist tabu
Ebenfalls sei das Nutzen von Suchmaschinen, wie etwa Google, für die Ermittlung von Kundendaten verboten. Zunächst seien die Ämter dazu verpflichtet, die notwendigen Informationen von dem Kunden zu erfragen. Weigert sich der Kunde diese herauszugeben, können Ämter sich durch das Internet über den Betroffenen informieren. Die Behörde muss das dem Betroffenen jedoch mitteilen.
Nach Angaben von "Bild" geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass die Jobcenter ihre Kunden nicht bei Facebook ausspionieren. Gegenüber der Zeitung geben die Behörde an, dass bei allen betriebseigenen Computern diese Internetseiten für die Mitarbeiter gesperrt seien.
Informationen über private Geräte
"Bild" weist jedoch darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit bundesweit nur 306 Jobcenters direkt führt. Die anderen 104 Jobcenter unterstehen den Kommunen. Weiterhin können laut der Zeitung alle Mitarbeiter der Jobcenter ihre privaten Telefone oder Computer nutzen, um sich über Hartz IV Empfänger zu informieren.
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