Die Händlerentgelte beim electronic cash - Kartenzahlungssystem werden zukünftig wohl nicht mehr einheitlich sein. Dem Bundeskartellamt zufolge haben sich die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft zur Aufgabe einer Vereinbarung über einheitliche Händlerentgelte verpflichtet.
Die Händler geben bei Zahlungen mit der EC-Karte mit PIN ein Entgelt an das kartenausgebende Kreditinstitut weiter. Dieses Entgelt ist einheitlich gestaltet und beträgt 0,3 Prozent des Umsatzes (mindestens acht Cent). Die Bankenverbände legten das Entgelt gemeinsam fest.
Das Bundeskartellamt sieht darin eine Wettbewerbsbeschränkung. Es gebe keine Rechtfertigung für diese. Laut dem Bundeskartellamt seien einzelne Verhandlungen zwischen Kreditinstituten und Händlern möglich. Dies soll nun auch geschehen.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärt: "Ein einheitlich durch die Banken festgelegtes Entgelt beschränkt den Wettbewerb. Es gibt dafür auch keine Rechtfertigung. Große Handelsketten oder Mineralölkonzerne mit ihren Tankstellen sind schon längst ausgeschert und haben mit den Banken Rabatte für Transaktionen an ihren Kassen ausgehandelt. Derartige Verhandlungen sind aber nun auch für kleine Händler über ihre jeweiligen Netzbetreiber möglich. Durch den Systemwechsel werden nun die Voraussetzungen für Preiswettbewerb geschaffen."
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