Mit einem Referentenentwurf möchte die Bundesregierung künftig die Vergleichbarkeit von Girokonten erhöhen sowie gewisse Standards für Vergleichsportale setzen. Die Verbraucher sollen künftig auch das Grundrecht auf ein Girokonto bekommen.
Die Bundesregierung will nach einem Bericht der DPA die Transparenz bei Bankkonten erhöhen. Die Banken sollen laut einem Referentenentwurf künftig mit einer "standardisierten Zahlungskontenterminologie" alle Gebühren eines Girokontos klar und ohne Verschleierung benennen.
Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung teilweise EU-Richtlinien um. Welche Begriffe vereinheitlicht werden und welche Kosten auf das Übersichtsblatt kommen, müsse allerdings noch auf europäischer Ebene abgestimmt werden, heißt es in dem Bericht.
Laut dem Entwurf müssen die Banken auch gewisse Pflichten erfüllen, die für den Kunden den Bankwechsel erleichtern. Sie müssen außerdem jedem Verbraucher zumindest ein sogenanntes Basiskonto anbieten – egal ob es sich um Obdachlose, Asylbewerber oder Ausländer handelt. Mit dem Basiskonto soll jeder die Möglichkeit erhalten, seine Rechnungen für Miete, Telefon und sonstigem per Girokonto bestreiten zu können, das Basiskonto kann dabei allerdings nicht überzogen werden.
Bis dato hatte sich die Branche auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, jedem Antragsteller zumindest ein Girokonto zu ermöglichen – trotzdem beschwerten sich auch bei Banktip.de regelmäßig Verbraucher, wenn mal wieder eine Bank das Girokonto verweigert hatte.
Auch für Vergleichsportale soll es künftig gewisse Auflagen geben, sofern sie das im Referentenentwurf geplante staatliche Zertifikat erhalten wollen. Dafür müssten sie beim Girokonto-Vergleich neben den Gebühren auch Vergleichskriterien wie die Zahl der Filialen oder der Geldautomaten berücksichtigen. Anfang 2016 sollen die Beratungen zum Entwurf in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen werden.
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